Versteuerung

Versteuerung von Mitarbeiterrabatten

Vom Bertelsmann Konzern gewährte Mitarbeiterrabatte unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, da es sich hier um einen „geldwerten Vorteil“ aus dem Arbeitsverhältnis handelt. Mit der Finanzbehörde ist folgende steuerliche Regelung vereinbart worden:

  1. Bis zu einem monatlichen Maximalbetrag von 68,79 Euro können Bertelsmann Mitarbeiter rabattierte Konzernprodukte steuerfrei einkaufen. Bei einem Überschreiten der steuerfreien Kaufgrenze ist der Gesamtbetrag vom Mitarbeiter zu versteuern.

  2. Der monatliche Maximalbetrag für den steuerfreien Einkauf umfasst folgende Konzernprodukte:

    • Rabattierte Produkte in den Haussortimenten.

    • Rabattierte Zeitschriften-Abos von Gruner + Jahr.

    • Mitarbeiter, die die Produkte ihres eigenen Arbeitgebers kaufen (z. B. Random House-Mitarbeiter kaufen RH-Produkte), erhalten einen gesonderten Steuerfreibetrag pro Jahr. Auskünfte dazu erteilt die jeweilige Personalabteilung der Konzernfirma.

    In den Haussortimenten werden die steuerpflichtigen Konzernprodukte mit einem orangefarbenen Etikett ausgezeichnet. Steuerfreie Produkte haben ein weißes Preisschild. Auf den Kassenzetteln werden steuerpflichtige und steuerfreie Waren kenntlich gemacht

    Über die Zuordnung zu einem Steuermonat entscheidet das Kaufdatum. Eventuell anfallende Steuern werden automatisch über die Gehaltsabrechnung einbehalten und im Gehaltsausdruck ausgewiesen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Abbuchung über das Gehalt erst im darauffolgenden Monat erfolgt (z.B. Kauf im März, Abbuchung über Gehalt im April).

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