Versteuerung von Mitarbeiterrabatten Vom Bertelsmann Konzern gewährte Mitarbeiterrabatte unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, da es sich hier um einen „geldwerten Vorteil“ aus dem Arbeitsverhältnis handelt. Mit der Finanzbehörde ist folgende steuerliche Regelung vereinbart worden: |
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In den Haussortimenten werden die steuerpflichtigen Konzernprodukte mit einem orangefarbenen Etikett ausgezeichnet. Steuerfreie Produkte haben ein weißes Preisschild. Auf den Kassenzetteln werden steuerpflichtige und steuerfreie Waren kenntlich gemacht |
Über die Zuordnung zu einem Steuermonat entscheidet das Kaufdatum. Eventuell anfallende Steuern werden automatisch über die Gehaltsabrechnung einbehalten und im Gehaltsausdruck ausgewiesen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Abbuchung über das Gehalt erst im darauffolgenden Monat erfolgt (z.B. Kauf im März, Abbuchung über Gehalt im April). |
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